Technische Spezifikation des Reibmaterials und zugehöriger Standard für Bremsbeläge
Im Allgemeinen, um Bremsbeläge in Übereinstimmung mit definierten Standards herzustellen, die von der National Standard Organization herausgegeben werden, und auch den Standards, die von Automobilherstellern definiert werden:
Bremsbeläge werden in Bezug auf Reibmaterialien, die bei ihrer Herstellung verwendet werden, in 4 Hauptgruppen unterteilt.
1- Metallbremsbeläge: Das Hauptmaterial besteht aus Metall und Metalllegierungen.
2- Halbmetall-Bremsbeläge: Das Hauptmaterial ist eine Mischung aus Metallgarn und mineralischen und organischen Materialien.
3- Metallarme Bremsbeläge: Das Grundmaterial besteht aus einer geringen Menge Metallgarn und Metallpulver.
4- Organische Bremsbeläge: Das Hauptmaterial besteht aus nichtmetallischem Garn (mineralisch und organisch)
Heutzutage werden Reibungsmaterialien der Gruppe 1, 2 weniger als Gruppe 3 und 4 verwendet, da aufgrund der Erosion, die in der Bremsscheibe auftrat, weniger Metall und organisches Material bevorzugt werden. Reibungsmaterialien bestehen aus verschiedenen Arten von metallischen und nicht {{4 }}metallisches Material (mineralisch und organisch), das mit unterschiedlichen spezifischen Mischungsanteilen hergestellt wird und nach dem Produktionsprozess eine bestimmte Eigenschaft aufweisen soll. Diese Eigenschaft muss bestätigt und auch durch vorgeschlagene Punkte bestätigt werden, die durch die nationale Standardorganisation entstehen.
1- Härte der Bremsbeläge: gemäß JIS D 4421 Standard 40-80 (HRS)
2- Porosität: gemäß JIS D 4418 Standard 12 Prozent -18 Prozent
3- Komprimierbarkeit: gemäß ISO 6310 Standard
Raumtemperatur ‹ 2 Prozent
Raumtemperatur ‹ 5 Prozent
4- Wärmeausdehnungskoeffizient: gemäß ISO 6313 Max. 1 Prozent
5- PH: gemäß JIS K 6911 10-13 6- Dichte: gemäß JIS D 4418 2,53–2,71 g/cm3
7- Reibungskoeffizient: nach nationalem Standard
ISIRI586 0.35-0.45
SAE J 661 F-F
SAE-J 866
7-1- Der Prozentsatz der zulässigen Abweichung vom Reibungskoeffizienten in der Skala von
sein Durchschnitt in der ersten und zweiten Grundprüfung sollte maximal ±20 Prozent betragen
7-2- Der Prozentsatz der zulässigen Abweichung des Reibungskoeffizienten in der Skala von seinem
Der Durchschnitt im ersten und zweiten thermischen Test sollte maximal ±30 Prozent betragen
7-3- Der Prozentsatz der erlaubten Abweichung µ in der Skala von ihrem Durchschnitt in erster Linie
und zweite Abruftests sollten maximal ±20 Prozent betragen
7-4- Die maximale spezielle Erosion 4,56*10-6 g/Nm
8- Mangel an harschen Geräuschen beim Bremsen in Feldtests
9- Scherfestigkeit gemäß Nationalem Standard ISIRI 2798
3 N/mm2 kleiner oder gleich Scherfestigkeit: Raumtemperatur
2,25 N/mm2 Weniger als oder gleich Scherfestigkeit 300 C Temperatur
10-Die Verwendung jeglicher Art von Asbestmaterial ist verboten
11- Verwendung von Plumbed-ID verboten
